06-09-2013, 20:28
die SGB II Stelle der Kommune wird keine Vorbehalte ggü den "Regelungen" des Jugendamtes haben. Bei kreisfreien Städten, sind beide Teil der selben Verwaltung, ansonsten kann die Hartz IV Verwaltung sich ans JA des übergeordneten Kreises wenden, wenn Du dem Datentransfer zustimmst.
Versuch macht klug!
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