06-09-2013, 20:42
Zitat:Da reicht doch ne muendliche Vereinbarung gar nicht ?
Ds brauchst doch nen Wisch oder ?
Wenn man die Gesetze eng auslegt, ist die bloße Mitteilung ausreichend und die Mutter ist ohnehin nicht zur Mitwirkung verpflichtet.
Anders gesagt: wo kein Beleg vorhanden ist, kann auch keiner vorgelegt werden.