06-09-2013, 21:58
Hallo an allen
Ich wollt euch fragen, ob meine 18 jährige Tochter mit einem 2 jährigen Kind, die noch bei Ihrer Mutter lebt eine Bedarfsgemeinschaft bildet und dies auch von der Arge anerkannt wird.
Der Kindesvater ist nicht leistungsfähig.
Sollte Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, können diese Leistungen doch nicht wieder bei den Eltern eingeklagt werden.
Über evtl Antworten wäre ich euch dankbar.
LG
Ich wollt euch fragen, ob meine 18 jährige Tochter mit einem 2 jährigen Kind, die noch bei Ihrer Mutter lebt eine Bedarfsgemeinschaft bildet und dies auch von der Arge anerkannt wird.
Der Kindesvater ist nicht leistungsfähig.
Sollte Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, können diese Leistungen doch nicht wieder bei den Eltern eingeklagt werden.
Über evtl Antworten wäre ich euch dankbar.
LG