06-09-2013, 22:57
Man kann ja mal versuchen den deutschen Richtern zu erklären was Menschenrecht und Kindeswohl bedeutet bevor das ausländische Richter machen und das Kind inzwischen volljährig ist.
Gerade jetzt ändert sich doch so viel. Sollte es tatsächlich gelingen das Mittel Konflikte als Prozessstrategie zu verbannen, ist sehr viel gewonnen. Konflikte dürfen keine Rolle spielen bei Sorgerecht und Umgang. Warum und wieso sollte jeder Vater der sich seine Rechte erstreiten muss wissen.
Die Richter und Helfer hängen halt instinktiv noch am alten Unrecht fest. Eine enge Bindung zum Kind wird der Schlüssel sein. Auch ein schlecht funktionierender Umgang über den Standartumgang hinaus, setzt voraus das ein Mindestmaß an Kooperation besteht. Eine alleinsorge mit folgendem Residenzmodell würde die enge Bindung zum Kind gefährden. Das Kind würde nicht mehr von der väterlichen Familie profitieren, die Kontinuität ist gefährdet. Die gemeinsame Sorge dient dem Kindeswohl. Die alleinige Sorge schadet. Elterngespräche bräuchte die Mutter nicht mehr zu führen.
Gerade jetzt ändert sich doch so viel. Sollte es tatsächlich gelingen das Mittel Konflikte als Prozessstrategie zu verbannen, ist sehr viel gewonnen. Konflikte dürfen keine Rolle spielen bei Sorgerecht und Umgang. Warum und wieso sollte jeder Vater der sich seine Rechte erstreiten muss wissen.
Die Richter und Helfer hängen halt instinktiv noch am alten Unrecht fest. Eine enge Bindung zum Kind wird der Schlüssel sein. Auch ein schlecht funktionierender Umgang über den Standartumgang hinaus, setzt voraus das ein Mindestmaß an Kooperation besteht. Eine alleinsorge mit folgendem Residenzmodell würde die enge Bindung zum Kind gefährden. Das Kind würde nicht mehr von der väterlichen Familie profitieren, die Kontinuität ist gefährdet. Die gemeinsame Sorge dient dem Kindeswohl. Die alleinige Sorge schadet. Elterngespräche bräuchte die Mutter nicht mehr zu führen.