09-09-2013, 00:02
Hallo
Meine Tochter erhält Sozialleistungen für sich und ihr Kind.
Ich gehe davon aus, dass es wegen einer Bedarfsgemeinschaft ist, die Sie bei der Arge angegeben hat, ansonsten hätte wohl meine Tochter keinen Anspruch.
Genaueres werde ich wohl innerhalb der nächsten beiden Wochen Bescheid bekommen.
Nun meine Frage,
wenn meine Tochter Sozialleistungen wegen einer Bedarfsgemeinschaft erhält,kann Sie bzw hat Sie das Recht mich trotzdem auf Unterhalt zu verklagen????
Meine Tochter erhält Sozialleistungen für sich und ihr Kind.
Ich gehe davon aus, dass es wegen einer Bedarfsgemeinschaft ist, die Sie bei der Arge angegeben hat, ansonsten hätte wohl meine Tochter keinen Anspruch.
Genaueres werde ich wohl innerhalb der nächsten beiden Wochen Bescheid bekommen.
Nun meine Frage,
wenn meine Tochter Sozialleistungen wegen einer Bedarfsgemeinschaft erhält,kann Sie bzw hat Sie das Recht mich trotzdem auf Unterhalt zu verklagen????