09-09-2013, 10:25
vorsicht...das mit den 14jahren:
1. das kind ist nicht 18!
2. wenn das abr in der zwischenzeit vergeben wurde, an den einen oder anderen elternteil - MÜSSEN gewichtige gründe für die umlagerung, wie gefährdung etc. vorhanden sein. ansonsten ist das abr fest bei einem elternteil und m.e. kann der abr-inhabende elterteil fordern, daß das kind bis zum 18ten bei ihm wohnt!
3. kindeswille ist nicht gleich kindeswohl....das mußte meine ex auch erfahren...
bb
netlover
1. das kind ist nicht 18!
2. wenn das abr in der zwischenzeit vergeben wurde, an den einen oder anderen elternteil - MÜSSEN gewichtige gründe für die umlagerung, wie gefährdung etc. vorhanden sein. ansonsten ist das abr fest bei einem elternteil und m.e. kann der abr-inhabende elterteil fordern, daß das kind bis zum 18ten bei ihm wohnt!
3. kindeswille ist nicht gleich kindeswohl....das mußte meine ex auch erfahren...
bb
netlover