09-09-2013, 19:08
(09-09-2013, 00:02)Dakota71 schrieb: Ich gehe davon aus, dass es wegen einer Bedarfsgemeinschaft ist, die Sie bei der Arge angegeben hat, ansonsten hätte wohl meine Tochter keinen Anspruch.
Den Begriff "Bedarfsgemeinschaft" hätte ich dahingehend interpretiert, daß bei Vorhandensein ebendieser, kein Anspruch geltend gemacht werden kann?