09-09-2013, 19:09
(09-09-2013, 13:04)sentenza schrieb: Diese Einverständniserklärung zu unterzeichnen kommt für mich nicht infrage.
Du wirst unter den gegebenen Umständen den Umzug Deiner Ex mit Eurem Kind nicht verhindern können: Euer Kind ist schon längere Zeit nicht mehr in der ehelichen Wohnung, sondern bei Deiner Ex gemeldet; Kind geht schon am neuen Wohnort zur Schule; der neue Wohnort ist nicht so weit von Deiner Wohnung entfernt, als dass der Umzug die Wahrnehmung Deines Umgangsrechts gefährden könnte.
Von daher wird Deine Ex Deine Zustimmung problemlos durch einen gerichtlichen Beschluss ersetzen können. Sich querzustellen hat also wenig Sinn.
Bei dem Nachbarland dürfte es sich wohl um Österreich oder die Schweiz handeln, wenn Euer Kind so problemlos in der neuen Schule zurechtkommt.
An Deiner Stelle würde ich die Sache zum Anlass nehmen, mit der Ex schriftlich eine Umgangsvereinbarung zu fixieren (kannst es ja als Bedingung für Deine Zustimmung deklarieren).