09-09-2013, 22:38
Hallo iglu,
meine Frage war wohl unsauber formuliert und bezog sich nicht auf die Antwort von "Gekko". Du hast Recht, Seine Frage wurde bereits beantwortet. Meine Frage richtete sich auch nicht direkt an "Dakota71".
Es geht mir um das Verständnis des Begriffs "Bedarfsgemeinschaft" an sich. Wenn es eine Bedarfsgemeinschaft gibt, dann ist es eher schwieriger Sozialleistungen zu beantragen, weil erst abgeklopft wird, ob die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft untereinander einstehen können. Darum wundert es mich sehr, daß die Oma des Kindes da unterhaltstechnisch nicht mit an Bord ist bzw. nur er?
So wie die Frage anfangs gestellt ist, kann man den Eindruck haben, daß das Vorhandensein einer Bedarfsgemeinschaft an sich erst die Berechtigung darstellt, Sozialleistungen zu beziehen oder direkt Ansprüche an potentielle Unterhaltspflichtige anzumelden. Bin schon der Meinung, daß eine falsche Interpretation von Begriffen in einem Thread wie diesen vermieden werden sollen.
meine Frage war wohl unsauber formuliert und bezog sich nicht auf die Antwort von "Gekko". Du hast Recht, Seine Frage wurde bereits beantwortet. Meine Frage richtete sich auch nicht direkt an "Dakota71".
Es geht mir um das Verständnis des Begriffs "Bedarfsgemeinschaft" an sich. Wenn es eine Bedarfsgemeinschaft gibt, dann ist es eher schwieriger Sozialleistungen zu beantragen, weil erst abgeklopft wird, ob die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft untereinander einstehen können. Darum wundert es mich sehr, daß die Oma des Kindes da unterhaltstechnisch nicht mit an Bord ist bzw. nur er?
So wie die Frage anfangs gestellt ist, kann man den Eindruck haben, daß das Vorhandensein einer Bedarfsgemeinschaft an sich erst die Berechtigung darstellt, Sozialleistungen zu beziehen oder direkt Ansprüche an potentielle Unterhaltspflichtige anzumelden. Bin schon der Meinung, daß eine falsche Interpretation von Begriffen in einem Thread wie diesen vermieden werden sollen.