09-09-2013, 22:49
Erstens warst du nicht angesprochen und zweitens hat das eine(Unterhaltsrecht) mit dem anderen(Sozialrecht) nichts(oder nur mittelbar) zu tun und drittens driftet das ganze hier in groben Unfug ab.
Eine Bedarfsgemeinschaft wird weder durch Unterhaltsverpflichtungen konstituiert noch aufgehoben oder verhindert. Er ist zunächst nicht unterhaltspflichtig, was ihm in diesem Thread mindestens drei mal gesagt wurde. Alles andere ist Selbstdarstellung oder das dummbatzige Anzapfen von Zeit und Mühe anderer.
Eine Bedarfsgemeinschaft wird weder durch Unterhaltsverpflichtungen konstituiert noch aufgehoben oder verhindert. Er ist zunächst nicht unterhaltspflichtig, was ihm in diesem Thread mindestens drei mal gesagt wurde. Alles andere ist Selbstdarstellung oder das dummbatzige Anzapfen von Zeit und Mühe anderer.