10-09-2013, 12:05
(09-09-2013, 19:09)Theo schrieb: Von daher wird Deine Ex Deine Zustimmung problemlos durch einen gerichtlichen Beschluss ersetzen können. Sich querzustellen hat also wenig Sinn.
Bei dem Nachbarland dürfte es sich wohl um Österreich oder die Schweiz handeln, wenn Euer Kind so problemlos in der neuen Schule zurechtkommt.
An Deiner Stelle würde ich die Sache zum Anlass nehmen, mit der Ex schriftlich eine Umgangsvereinbarung zu fixieren (kannst es ja als Bedingung für Deine Zustimmung deklarieren).
Die geforderte Einverständniserklärung mit einer Fixieriung des Umgangsrechtes zu verbinden dürfte auch keinen Sinn machen. Vereinbarungen mit meiner Ex sind nicht das Blatt Papier wert, auf dem es geschrieben steht. Da werde ich wohl einen gerichtlichen Beschluß benötigen.
Es gibt (zumindest teilweise) noch weiteres angrenzendes deutschsprachiges Ausland abgesehen von Österreich und der Schweiz.