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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#83
Bis jetzt hab ich alle Aufforderungen meine Verdienstnachweise darzulegen ignoriert aber was haltet Ihr davon wenn man so ein Brief an JA erstellt: Sehr geehrte Damen und Herrn, durch ihre Aufforderung an Fa.... bekam ich massive Probleme mit meinem Arbeitgeber. Ich bitte sie weitere Aufforderungen zu unterlassen, da es um mein Arbeitsverhältnis geht und als Arbeitslose wäre ich nicht in der Lage KU zu bezahlen!
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von kuwals - 10-09-2013, 14:37

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