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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#84
Wenn du ein gutes Verhältnis mit deinem Arbeitgeber hast, würde ich ihm die Situation aus deiner Sicht darlegen und sagen, dass der deutsche Büttel es nicht geschafft hat diesen Auskunftsanspruch bei dir durchzusetzen und er zukünftig weitere Anfragen diesbezüglich aus Deutschland ignorieren sollte, weil wenn die Durchsetzung bei dir nicht gelingt es beim unbeteiligten Arbeitgeber noch schwieriger sein wird.

An das JA würde ich nicht schreiben, dann wissen die, dass sie eine empfindliche Stelle getroffen haben und werden dort weiter bohren.
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von MitGlied - 10-09-2013, 14:51

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