10-09-2013, 16:22
(10-09-2013, 14:46)nowayout schrieb: Lt JA Dame gibt es dafur kein Anrecht des Umgangsberechtigten diese nachzuholen.
Das ist keine Rechtsfrage, sondern in erster Linie eine Frage, was in der Umgangsregelung drinsteht. Gute Vorlagen für Umgangsregelungen enthalten selbstverständlich ein Verfahren für ausgefallenen Umgang. Das ist dann auch so wie der Rest der Regelung Ordnungsgeldbewehrt.
Steht nichts in der Regelung, müssen die Eltern sich direkt einigen. Verweigert ein Elternteil, bleibt das so lange sanktionlos, bis ein Richter das als direkte Missachtung der Umgangsregelung sieht und richtig reagiert. Also nur selten.
Meine Ex hat das Verfahren bei Verschiebungen in meinen Antrag auf Umgangsregelung "erfolgreich" abgelehnt. Somit stand nichts drin und Ex hat wüst und wild mit Ausreden ständig Termine ausfallen lassen, oft erst kurz vorher abgesagt.