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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#85
(10-09-2013, 14:37)kuwals schrieb: Bis jetzt hab ich alle Aufforderungen meine Verdienstnachweise darzulegen ignoriert aber was haltet Ihr davon wenn man so ein Brief an JA erstellt:

Besser kannst du dem Jugendamt die Information nicht frei Haus liefern, dass sie auf Gold gestossen sind und dich an einer empfindlichen Stelle getroffen haben.
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von p__ - 10-09-2013, 16:25

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