10-09-2013, 16:46
Das hilft mir leider relativ wenig weiter. Weder wollte ich den Sinn oder Unsinn von Ausfall-/Verschiebungsregelung diskutieren, noch eigentlich unseren Einzelfall besprechen.
Es ging mir eher darum, aus welcher Rechtsvorschrift resultiert, es gäbe keinen Anspruch auf Nachholung, wenn der Umgangsberechtigte aus trifftigen Gründen absagt. Denn das behauptet ja die RA, und auch im Internet wird das überall verbreitet. Nur weil irgendwas irgendwo steht, ist das aber für mich zumindest nicht ausreichend, das auch so hinzunehmen.
@ p - Unsererseits ist bisher ein Umgang ausgefallen. Da hatten wir ein ärztliches Attest! Und genau auf dieser Basis erfolgte die Beschwerde der Gegenseite beim OLG, wir könnten ja mittels Krankschreibungen dann alle Termine so legen, wie es uns passe... In letzter Konsequenz wird unterstellt, wir hätten einen Arzt an der Hand, der den KV immer dann krank schreibt, wenn er eine Terminverlegung braucht.
@ wackelpudding - Danke, dieses Urteil hatte ich auch schon gefunden, nebst weiteren.
@ nowayout - Ich arbeite gerade alle Urteile zum Thema durch, ich lass die brauchbaren Passagen dann in diesen Thread rüberwachsen.
Insgesamt denke ich, dieses Thema ist für viele interessant, die keine Ausfallregelung haben, aber schon gelegentlich eine gebraucht hätten.
Es ging mir eher darum, aus welcher Rechtsvorschrift resultiert, es gäbe keinen Anspruch auf Nachholung, wenn der Umgangsberechtigte aus trifftigen Gründen absagt. Denn das behauptet ja die RA, und auch im Internet wird das überall verbreitet. Nur weil irgendwas irgendwo steht, ist das aber für mich zumindest nicht ausreichend, das auch so hinzunehmen.
@ p - Unsererseits ist bisher ein Umgang ausgefallen. Da hatten wir ein ärztliches Attest! Und genau auf dieser Basis erfolgte die Beschwerde der Gegenseite beim OLG, wir könnten ja mittels Krankschreibungen dann alle Termine so legen, wie es uns passe... In letzter Konsequenz wird unterstellt, wir hätten einen Arzt an der Hand, der den KV immer dann krank schreibt, wenn er eine Terminverlegung braucht.
@ wackelpudding - Danke, dieses Urteil hatte ich auch schon gefunden, nebst weiteren.
@ nowayout - Ich arbeite gerade alle Urteile zum Thema durch, ich lass die brauchbaren Passagen dann in diesen Thread rüberwachsen.
Insgesamt denke ich, dieses Thema ist für viele interessant, die keine Ausfallregelung haben, aber schon gelegentlich eine gebraucht hätten.