10-09-2013, 16:59
Gerade wenn man A oder CH auswandern will UND dort mehr als der Selbstbehalt verdienen möchte bleibt einem nur eine Möglichkeit: niemand darf wissen dass man dort ist.
Die Behörden dieser beiden Länder melden nicht im voreilendem Gehorsam den Zuzug eines deutschen Staatsbürgers, aber sie geben bereitwillig Auskunft, wenn deutsche Behörden anfragen und genug Infos zur Identifikation liefern können. Die nachfolgenden Schritte sind dann nur eine Frage der Zeit.
Die Auswanderung sollte über ein 3t-Land ohne Melderecht erfolgen, danach sollte strengstes Stillschweigen herrschen.
Die Behörden dieser beiden Länder melden nicht im voreilendem Gehorsam den Zuzug eines deutschen Staatsbürgers, aber sie geben bereitwillig Auskunft, wenn deutsche Behörden anfragen und genug Infos zur Identifikation liefern können. Die nachfolgenden Schritte sind dann nur eine Frage der Zeit.
Die Auswanderung sollte über ein 3t-Land ohne Melderecht erfolgen, danach sollte strengstes Stillschweigen herrschen.