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Anpruch auf Nachholregelung
#11
Schön. Eine allgemeine Regel, die euer Richter in eurem Fall anwenden wird ist daraus nicht abzuleiten. Du hast nach Gesetzen oder Vorschriften gefragt.

Fall 1 baut auf einer explizit gefassten Umgangsregelung auf, in der ärztliche Atteste bei Ausfällen verlangt werden. ist das bei euch der Fall oder nicht? Meines Wissens nicht. Also: Viel Urteilszitat, wenig nutzbarer Inhalt.
Fall 2 sagt, dass in diesem begründeten Fall die gerichtliche Umgangsregelung Verfahren für den Ausfall von Umgang enthalten muss. Das könnt ihr anbringen, wenn ihr vor Gericht steht und eine Umgangsregelung beantragt, die auch Verfahren bei Ausfällen regelt und die Ex das ablehnt. Ist das bei euch der Fall?

(10-09-2013, 17:06)wackelpudding schrieb: Was nicht im Gesetz steht, gibt´s nicht?

§1684 BGB habe ich genannt. Das kannst du wie Eizelle und Spermium sehen, wenn du der Frage nachgehst, wieso dich dein Chef kleinfaltet. Weil ers kann, weil er da ist. Weil er Chef ist, aufgewachsen ist, gezeugt wurde.
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Anpruch auf Nachholregelung - von Jessy - 10-09-2013, 11:17
RE: Anpruch auf Nachholregelung - von p__ - 10-09-2013, 13:50
RE: Anpruch auf Nachholregelung - von ArJa - 10-09-2013, 14:26
RE: Anpruch auf Nachholregelung - von nowayout - 10-09-2013, 14:46
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RE: Anpruch auf Nachholregelung - von p__ - 10-09-2013, 20:41

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