10-09-2013, 20:41
(10-09-2013, 18:41)Jessy schrieb: Ich schrieb schon im Eingangspost, dass uns das AG im Umgangsbeschluss, der ja konkrete, datumsmäßig bestimmte Termine enthält, eine Nachholregelung eingeräumt hat.
Es handelt sich also gar nicht um etwas, das bereits beim Umgang passiert ist, sondern es dreht sich ausschliesslich um die OLG-Beschwerde der Mutter gegen den Passus der Regelung. Dafür gilt dasselbe: Reines Richterrecht. Mehr als mit Hilfe anderer Urteile dagegen argumentieren geht nicht, aber das OLG kann jederzeit irgendwelche andere Begründungen schwerer gewichten und ganz anders entscheiden.
Argumentiert nicht mit den Urteilen, sondern verwendet die passenden Sätze aus den Urteilsbegründungen für eure eigene Begründung.