12-09-2013, 10:03
Wenn man jemanden wegen Unterhaltspflichtverletzung verknackt, beinhaltet das ja, dass der Bedarf des Kindes nicht gedeckt war. Also rein nach dem Wortlaut des Gesetzes. Insofern muss das arme Kind ja eigentlich längst dem Hungertod anheim gefallen sein, oder jemand anders hat geblecht.
Das wäre die systemimmanente Logik.
Das wäre die systemimmanente Logik.