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Bereinigung Einkommen - Arbeitszimmer, Fortbildungskosten
#1
Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich bin neu hier und grüße daher zunächst mal alle. Kurz zu mir: Unterhaltspflicht für zwei Kinder 12 und 16 Jahre (tituliert Stufe 2 der DT). Gemeinsame Sorge. Zuständig JA Rostock und Leitlinien des OLG Rostock.

Da die Mutter eine Beistandschaft beim JA hat und mal dort angeklingelt hat wegen Einkommensprüfung (mehr als 2 Jahre waren rum) bekam ich wieder mal einen "Ermittlungsbogen" zugesandt. Dachte immer, ermitteln tut nur die Kripo und die Staatsanwaltschaft...

Ich habe gemäß den Richtlinien mein Einkommen bereinigt. Hatte auch einen anwaltliche Beratung deswegen. Leider gibt meine Rechtsschutzversicherung nicht mehr her, aber ich glaube man kann Unterhaltssachen gar nicht versichern oder?

Jedenfalls habe ich Kosten für ein Arbeitszimmer und Fortbildungskosten geltend machen wollen. Ich studiere nebenbei an der Fernuni Hagen. Steuerlich wurde alles anerkannt. Das JA will mir die Kosten nun nicht anrechnen. Das das steuerlich bereinigte Einkommen nicht gleich dem Einkommen für den Unterhalt ist, weiß ich. Bin aber trotzdem der Meinung, dass es sich hier um konkrete berufliche Aufwendungen handelt. Zumal das Studium nach erfolgreichem Abschluß mich berechtigt, in eine höhere Laufbahngruppe aufzusteigen (bin Beamter - ist zwar schön, aber unterhaltsrechtlich Mist, weil man das gläserne Portemonnaie hat).

Kann mir jemand weiterhelfen? Anwalt müsste ich jetzt selbst bezahlen. Ist auch dringend, weil mir die Berechnung ins Haus gekommen ist und ich nun darauf reagieren muss. Hilfreich wäre auch, wenn mir jemand verbindlich sagen könnte, dass diese KOsten tatsächlich nicht angerechnet werden können. Ideal wäre ein Aktenzeichen zu einem hierzu ergangenen Urteil oder Ähnliches.

Ich soll jetzt von Stufe 2 auf Stufe 4. Zuzüglich der Besuchsfahrten (Bonn - Rostock), Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke, Urlaub etc. komme ich durchschnittlich dann auf 1000,-€ im Monat - das kann ich nicht mehr zahlen. Meiner jetzigen Partnerin habe ich den Kinderwunsch schon "verweigert", weil wir dann während der Elternzeit am Hartz IV - Niveau kratzen...

Ich hoffe ich könnt mir weiterhelfen und entschuldigt bitte, dass ich noch nicht ausführlich im Forum nach dem Problem gesucht habe sondern gleich ein neues Thema eröffne.

Grüße
Mathias
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Bereinigung Einkommen - Arbeitszimmer, Fortbildungskosten - von matzer71 - 14-09-2013, 23:03

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