15-09-2013, 08:25
Moin,
ich glaube jeder würde zunächst abraten davon, den "Ermittlungsbogen" auszufüllen.
Zum Unterhalt selbst, kann ich nicht viel sagen. Es sind wohl die Leitlinien des zuständigen OLGs maßgeblich.
ich glaube jeder würde zunächst abraten davon, den "Ermittlungsbogen" auszufüllen.
Zum Unterhalt selbst, kann ich nicht viel sagen. Es sind wohl die Leitlinien des zuständigen OLGs maßgeblich.