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Bereinigung Einkommen - Arbeitszimmer, Fortbildungskosten
#6
Hallo zusammen,

danke für die Antworten. Tenor geht also dahin, dass Fortbildungskosten und Arbeitszimmer(?) nicht anerkannt werden. Ich vergaß zu erwähnen das Arbeitsmittel auch nicht anerkannt wurden (110€ / Jahr)

@ beppo: konkret hatte ich mein Einkommen gemäß den Leitlinien OLG Rostock bereinigt um: PKV, gefahrene km Wohnung-Arbeitsstätte, Altersorsorge 4% (Versicherung und Immobilienfinanzierung (nicht selbst bewohnt - Ferienhaus)), VL, Arbeitszimmer und Fortbildungskosten. Ich kam auf 2245€ also Stufe 3, JA kam nun ohne AZ und Fortbildung auf 2425€ also Stufe 4. Mein Ziel ist Stufe 3. DIe STufen in 400€ Schritten sind ja völlig idiotisch - dazwischen liegen Welten oder ein voller Kühlschrank in der letzten Monatswoche...

@ p: der Steuervorteil scheint tatsächlich nicht rausgerechnet zu sein - AZ und Fortbildung und Arbeitsmittel ca.2160€, Steuererstattung hieraus ca.700€. Da die Differenz zwischen meiner und der JA-Berechnung 180€ (*12 = 2160€) beträgt, ist das genau der Betrag von AZ, Fortbildung und Arbeitsmittel. Die angerechnete Steuererstattung ist aber incl. der geltend gemachten Kosten... Man erkennt also die Kosten nicht an, erhöht aber das Einkommen aus deren Steuererstattung. Ich habe eh das Gefühl, dass das JA gar nicht weiß, was sie da rechnen. Trotz Aufforderung habe ich wieder keine konkrete AUfstellung der Berechnung bekommen. Man kriegt einfach einen Betrag genannt und fertig.

Unabhängig davon würde der Abzug der Steuererstattung nicht reichen, da ich ein "Zuviel" von 125€ habe. 700/12=58,33€, es fehlen mir also noch ca.67€ um auf Stufe 3 zu kommen. Ich werd bald verrückt, so knapp in die nächste Stufe zu rauschen! Jetzt könnte manch einer argumentieren "ach, die 50€...", aber es sind ständig mal 50 oder 70 €. In 2010 die aberwitzige Erhöhung der DT um durchschnittlich 13 %, jetzt im September neue Alterstufe des 12 Jährigen. Dazu kam, dass Mama in 2010 bei einem öffentlichen AG angeheuert hat mit der Folge, dass mir ersatzlos 200€ brutto Kinderzuschlag fehlen, weil sie den jetzt vorrangig bekommt (sogenannte Konkurrenzregelung in Abhängigkeit des tatsächlichen KiGe-Bezugs). Und da die 200€ weniger als 10% meines Einkommens sind, brauch ich die Titel gar nicht erst abändern zu wollen.

Achja, ich habe nicht den Riesenfehler gemacht, mir eine Partnerin ohne eigenes Einkommen ans Bein zu binden - sie ist aus selben Hause in derselben Besoldungsgruppe Wink

@ raid: wie p schon geschrieben hat wird da nicht unterschieden, gleiche Selbstbehalte - und da diese für mich HartzIV-Niveau sind (vor allem in so hochpreisigen Regionen wie BN-K-D, Rhein Main, München etc.), kommts quasi aufs selbe raus

@ all: wie seht ihr das eigentlich mit der Düsseldorfer Tabelle? da dürfte in 2014 wohl was scheppern oder? glaube nicht, dass das vierte Jahr in Folge ne Nullrunde ansteht...

Noch eine konkrete Frage: kann man die Unterhaltspflicht befristet titulieren lassen? Habe momentan Titel ohne Befristung und will die nun, wenn ich mich mit dem JA über die Stufe geeinigt habe, auf das 18 Lj. befristen lassen. Sonst holt sich das Kind einen Titel wenn es 18 wird und die Mama hat auch noch einen....Exclamation
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RE: Bereinigung Einkommen - Arbeitszimmer, Fortbildungskosten - von matzer71 - 15-09-2013, 23:56

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