16-09-2013, 15:17
(15-09-2013, 23:56)matzer71 schrieb: Ich habe eh das Gefühl, dass das JA gar nicht weiß, was sie da rechnen. Trotz Aufforderung habe ich wieder keine konkrete AUfstellung der Berechnung bekommen. Man kriegt einfach einen Betrag genannt und fertig.
Die im Jugendamt wissen durchaus, was sie tun. Nämlich das Maximum aus dir herauszuholen. Du hast als Unterhaltspflichtiger auch keinerlei Recht, über irgendetwas informiert oder aufgeklärt zu werden. Du kannst zahlen oder nicht zahlen, dann verklagen sie dich halt ohne zu zögern. Kostet die nichts. Aber dich eine ganze Menge, vor allem seit die Anwaltspflicht dafür eingeführt wurde. Das wissen sie genau. Ausserdem kennen sie ihre Chancen, sie kennen die zuständigen Richter, die gegnerischen Anwälte. Du kennst nichts und niemand.
Wenn du dazu aufgefordert wirst, tituliere den unstrittigen Betrag. Rechne dazu aus, welcher Betrag in einem eventuellem Gerichtsverfahren Chancen hat. Strittig ist dann nur die Differenz zwischen dem was du zahlst und dem was die wollen. Der Streitwert und die Kosten sind damit viel niedriger.
(15-09-2013, 23:56)matzer71 schrieb: Achja, ich habe nicht den Riesenfehler gemacht, mir eine Partnerin ohne eigenes Einkommen ans Bein zu binden - sie ist aus selben Hause in derselben Besoldungsgruppe
Gut gemacht. Dann ist ein weiteres Kind ohne weiteres finanzierbar. Sie kriegt ein Jahr den vollen Satz Elterngeld, nach einem Jahr kann das Kind wenigstens teilweise fremdbetreut werden und sie kann Teilzeit mit steigender Stundenzahl arbeiten. Genau das, was unsere Politiker als das Paradies darstellen, das alle Familien so dringend wollen.
(15-09-2013, 23:56)matzer71 schrieb: wie seht ihr das eigentlich mit der Düsseldorfer Tabelle? da dürfte in 2014 wohl was scheppern oder? glaube nicht, dass das vierte Jahr in Folge ne Nullrunde ansteht...
Wieso Nullrunde? Du bist auf einen der miesten Tricks reingefallen, die dieses Pack von Richtern erfolgreich im gesprochenen Unterhaltsrecht verankert hat. Die Düsseldorfer Tabelle ergibt sowieso ständig steigenden Unterhalt, weil sie nach Einkommensgruppen geht. Sie ist eine Stufentabelle, abhängig vom Einkommen. Alle Einkommenssteigerungen (letztes Jahr über 2% glaub ich) schlagen also ebenso auf den Unterhalt durch. Die Tabelle hat bereits eine eingebaute Erhöhung!
Wenn nun zusätzlich die Unterhaltssätze erhöht werden, ist das eine weitere Erhöhung auf die eingebaute Erhöhung obendrauf. Das ist so, wie wenn die Steuern nicht nur wegen der kalten Progression erhöht werden, sondern zusätzlich durch Erhöhung der Sätze. In den meisten anderen Ländern gelten feste Einkommenprozente. Beispiel Unterhalt fürs erste Kind: 15% des Nettoeinkommens. Die Düsseldorfer Tabelle schafft nun das Kunststück, dass Unterhalt in Deutschland stetig von Erhöhung zu Erhöhung klettert: von beispielsweise 17 auf 18, 19, 20% des Einkommens. Sie drücken es in Deutschland nur lieber in diskreten Stufen statt Prozentsätzen aus, weil sich damit alles etwas leichter verschleiern lässt und das Juristenpersonal schon mit den vier Grundrechenarten hoffnungslos überfordert ist und Prozentrechnung allerhöchstens für die Berechnung eines fetten Honorars drankommt.
Und ja, wenn die Kinderfreibeträge erhöht werden, wird auch die DD erhöht. Das steht realistisch für nächstes Jahr zu befürchten. Die Höhe lässt sich aber nicht abschätzen, es gibt einige Threads dazu wie die genaue Berechnung stattfindet. Da aber keine Basiszahlen bekannt sind, sind auch keine Unterhaltshöhen zu erraten.
(15-09-2013, 23:56)matzer71 schrieb: Noch eine konkrete Frage: kann man die Unterhaltspflicht befristet titulieren lassen?
Ja, siehe faq. Noch besser: Nur dann titulieren, wenn explizit dazu aufgefordert wird oder bevor es vor Gericht geht.