17-09-2013, 00:10
Zitat:Wenn du dazu aufgefordert wirst, tituliere den unstrittigen Betrag. Rechne dazu aus, welcher Betrag in einem eventuellem Gerichtsverfahren Chancen hat. Strittig ist dann nur die Differenz zwischen dem was du zahlst und dem was die wollen. Der Streitwert und die Kosten sind damit viel niedriger.Sehr guter Hinweis! Das mit der Anwaltspflicht weiß ich. Habe nur wegen des Streitwerts gescheut "es drauf ankommen zu lassen". Wenn der jedoch nur noch in Höhe der Differenz besteht, sieht die Sache anders aus...
Zitat:Du kannst zahlen oder nicht zahlen, dann verklagen sie dich halt ohne zu zögern.
Die Mama hat beim JA eine Beistandschaft für die Kinder. Wer würde mich eigentlich verklagen für den Fall, dass ich nicht das titulieren lasse, was das JA will? Die Mutter (?) oder das JA im Auftrag der Mutter (?) oder das JA selbständig ohne Wissen der Mutter? Letzte Option glaube ich eigentlich nicht, da auch die Einkommensprüfung nach 5 Jahren aufgrund Veranlassung der Mutter stattfand. Das JA hätte doch bestimmt nach Ablauf der zwei Jahre gemäß § 1605 Abs.2 BGB was unternommen...
Zitat:Die Düsseldorfer Tabelle ergibt sowieso ständig steigenden Unterhalt, weil sie nach Einkommensgruppen geht. Sie ist eine Stufentabelle, abhängig vom Einkommen. Alle Einkommenssteigerungen (letztes Jahr über 2% glaub ich) schlagen also ebenso auf den Unterhalt durch.
Hm, da kann ich nur bedingt zustimmen. Einkommensteigerungen schlagen m.E. doch "nur" durch, wenn man damit die nächste Stufe erreicht. Die Stufen liegen 400€ auseinander. Bei mir würden 2% mehr Einkommen (netto) ca. 50€ ausmachen. Je nach Differenz zur nächsthöheren Stufe könnte es bei mir also bis zu 8 Jahre dauern, um in die nächste Stufe zu kommen. Und erfahren tut die Gehaltserhöhung das JA / die Mutter doch erst nach erneuter Einkommensprüfung.