17-09-2013, 19:36
(17-09-2013, 17:11)raid schrieb: Ganz einfach, ihr fiel nur ein Grund ein und dieser hatte darüber hinaus überhaupt nichts mit einer Kindeswohlgefährdung zu tun.Welcher denn ?
Darüber hinaus verstehe ich es nicht - die Gegenseite hat doch sicher dem Gericht vorher ausführlich schriftlich ihre Gründe der Ablehnung vorgetragen (sonst wäre ja keine mündliche Verhandlung nötig gewesen) ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel