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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(17-09-2013, 17:11)raid schrieb: Ganz einfach, ihr fiel nur ein Grund ein und dieser hatte darüber hinaus überhaupt nichts mit einer Kindeswohlgefährdung zu tun.
Welcher denn ?
Darüber hinaus verstehe ich es nicht - die Gegenseite hat doch sicher dem Gericht vorher ausführlich schriftlich ihre Gründe der Ablehnung vorgetragen (sonst wäre ja keine mündliche Verhandlung nötig gewesen) ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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