19-09-2013, 01:30
@P
5 Jahre Zuchthaus und oder 400.000 EUR Geldstrafe.
mein Problem ist, dass ich niemanden kenne, welcher einen aehnlichen Fall in Frankreich hat und nicht weiss, ob diese Strafen in der Tat fuer Ehegattenunterhaltsverweigerung ausgesprochen werden.
Gruss
Pennfred
5 Jahre Zuchthaus und oder 400.000 EUR Geldstrafe.
mein Problem ist, dass ich niemanden kenne, welcher einen aehnlichen Fall in Frankreich hat und nicht weiss, ob diese Strafen in der Tat fuer Ehegattenunterhaltsverweigerung ausgesprochen werden.
Gruss
Pennfred