19-09-2013, 09:04
In Deutschland gibts Unterhaltspflichtverletzung im Strafrecht, aber Verurteilungen kenne ich nur bei Kindesunterhalt. Ob das in Frankreich so viel anders ist? Zumal es doch wohl um die Ausgleichszahlung geht? Hat dein Anwalt wirklich Null Ahnung zu den Sachverhalten, obwohl er am französichen Gericht auftritt? Kommt mir sehr komisch vor.
Wenn deine Ex untersättlich ist und die Scheidung verhindern will, bringt es ohnehin nichts, irgendwelchen Zwangsmassnahmen nachzugeben. Die sollen den Pfändungen und dem Durchgriff auf dich den Weg brechen. Dann kannst du gleich zurückkommen und zu allem "jawohl" sagen. Und wenn die Scheidung nicht ausgesprochen wird, was solls? Ein Formalismus. Oder willst du ernsthaft bald neu heiraten? Die Ex blockiert doch nur, weil das das einzige verbliebene Druckmittel ist, du hast offenbar klar gemacht dass dir die Scheidung wichtig ist.
Wenn deine Ex untersättlich ist und die Scheidung verhindern will, bringt es ohnehin nichts, irgendwelchen Zwangsmassnahmen nachzugeben. Die sollen den Pfändungen und dem Durchgriff auf dich den Weg brechen. Dann kannst du gleich zurückkommen und zu allem "jawohl" sagen. Und wenn die Scheidung nicht ausgesprochen wird, was solls? Ein Formalismus. Oder willst du ernsthaft bald neu heiraten? Die Ex blockiert doch nur, weil das das einzige verbliebene Druckmittel ist, du hast offenbar klar gemacht dass dir die Scheidung wichtig ist.