19-09-2013, 14:34
übrigens hat die Mutter meines Kindes letzten Dienstag meine Beschwerdebegründung vom OLG zugesandt bekommen und scheint nun ihren Unmut drüber an meiner Tochter auszulassen.
In solchen Fällen, in denen ein schläfriges Familiengericht solche Kindeswohlbelastungen zuläßt, ja man muss schon sagen: geradezu unterstützt, bedaure ich immer, dass es keine Prügelstrafe für Erwachsen mehr gibt.
Dazu muss man wissen, dass ich nie -zu keiner Zeit!- Anlaß gegeben hatte, an einer förderlichen sorgerechtlichen Beteiligung zu zweifeln.
Ich hatte mein Kind -übrigens auch seine Mutter!- lange noch nach der Geburt gepflegt und versorgt.
Auch die Zeit, in der die KM wieder arbeiten konnte, habe ich mich um meine Tochter gekümmert ...
Das ergibt sich zweifelsfrei nachvollziehbar aus der (den) Gerichtsakte/n.
Ziemlich offensichtlich sind den Akten auch Bindungstoleranzdefizite entnehmbar, die aber geflissentlich ignoriert wurden und werden.
Man darf überaus gespannt sein, wie das angerufene OLG Hamm nach der von mir vorgelegten zwischen Mutter und Vater geführten Korrespondenz entscheiden wird. Denn Kommunikationsstörungen lassen sich immer nur behaupten - das Gegenteil ist hingegen beweisbar.
Ich denke, ich les' mich schon mal in die rechtliche Problematik einer Gehörsrüge ein, um nicht -jedenfalls nicht wegen "Nichtausschöpfung des Rechtsweges"- vom BVerfG abgewiesen zu werden.
In solchen Fällen, in denen ein schläfriges Familiengericht solche Kindeswohlbelastungen zuläßt, ja man muss schon sagen: geradezu unterstützt, bedaure ich immer, dass es keine Prügelstrafe für Erwachsen mehr gibt.
Dazu muss man wissen, dass ich nie -zu keiner Zeit!- Anlaß gegeben hatte, an einer förderlichen sorgerechtlichen Beteiligung zu zweifeln.
Ich hatte mein Kind -übrigens auch seine Mutter!- lange noch nach der Geburt gepflegt und versorgt.
Auch die Zeit, in der die KM wieder arbeiten konnte, habe ich mich um meine Tochter gekümmert ...
Das ergibt sich zweifelsfrei nachvollziehbar aus der (den) Gerichtsakte/n.
Ziemlich offensichtlich sind den Akten auch Bindungstoleranzdefizite entnehmbar, die aber geflissentlich ignoriert wurden und werden.
Man darf überaus gespannt sein, wie das angerufene OLG Hamm nach der von mir vorgelegten zwischen Mutter und Vater geführten Korrespondenz entscheiden wird. Denn Kommunikationsstörungen lassen sich immer nur behaupten - das Gegenteil ist hingegen beweisbar.
Ich denke, ich les' mich schon mal in die rechtliche Problematik einer Gehörsrüge ein, um nicht -jedenfalls nicht wegen "Nichtausschöpfung des Rechtsweges"- vom BVerfG abgewiesen zu werden.