19-09-2013, 15:01
(19-09-2013, 14:34)Ibykus schrieb: Ich denke, ich les' mich schon mal in die rechtliche Problematik einer Gehörsrüge ein, um nicht -jedenfalls nicht wegen "Nichtausschöpfung des Rechtsweges"- vom BVerfG abgewiesen zu werden.Hatte ich damals auch (vergeblich) aus formalen Gründen versucht, bin dann aber doch nicht zum BVerfG gegangen.
http://www.iww.de/rvgprof/archiv/richtig...-nf-f47031
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel