19-09-2013, 21:09
Hallo.
Ich zahle KU nach DT 6 für meine 11jährige Tochter.
Es liegt ein besonders krasser Fall von Umgangsvereitelung vor. Das Kind weiß nicht, daß ich sein Vater bin. Ich habe im Mai 2013 wieder mal eine Umgangsanbahnung initiiert. Diese Umgangsanbahnung wurde von der KM erst mitgemacht, d.h. Termin beim JA und Erzeihungsberatungsstelle (ohne Kind bisher), dann aber grundlos abgebrochen.
Die KM verlangte im August über RAin Einkommensnachweise.
Ich verweigerte bzw. verzögerte das bisher, weil ich einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes bzw. die Umgangsanbahnung erzwingen möchte.
Ich habe eine Frage: was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Gerichtskosten (wie hoch sind die ungefähr für ein KU-Verfahren (ohne Anwalt)?).
Gruß
Ich zahle KU nach DT 6 für meine 11jährige Tochter.
Es liegt ein besonders krasser Fall von Umgangsvereitelung vor. Das Kind weiß nicht, daß ich sein Vater bin. Ich habe im Mai 2013 wieder mal eine Umgangsanbahnung initiiert. Diese Umgangsanbahnung wurde von der KM erst mitgemacht, d.h. Termin beim JA und Erzeihungsberatungsstelle (ohne Kind bisher), dann aber grundlos abgebrochen.
Die KM verlangte im August über RAin Einkommensnachweise.
Ich verweigerte bzw. verzögerte das bisher, weil ich einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes bzw. die Umgangsanbahnung erzwingen möchte.
Ich habe eine Frage: was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Gerichtskosten (wie hoch sind die ungefähr für ein KU-Verfahren (ohne Anwalt)?).
Gruß