19-09-2013, 21:54
Hallo chuloralf,
Passieren wird, dass der Richter genau das ausurteilt, was die Gegenseite beantragt. Egal wie unsinnig hoch der Antrag auch sein mag.
Da du keinen Anwalt hast, kannst du nicht mal beantragen, dass dieser Antrag zurück gewiesen wird, da bei Unterhaltssachen Anwaltszwang herrscht. (Seit die Anwaltsministerin Zypries/SPD) dies 2008 eingeführt hat. Denk dran, wenn du Sonntag dein Kreuz machst.)
Ob du dein Kind kennst, siehst oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Bezahlen musst du das ganze natürlich auch. Und zwar außer den Gerichtskosten auch den gegnerischen Anwalt.
Passieren wird, dass der Richter genau das ausurteilt, was die Gegenseite beantragt. Egal wie unsinnig hoch der Antrag auch sein mag.
Da du keinen Anwalt hast, kannst du nicht mal beantragen, dass dieser Antrag zurück gewiesen wird, da bei Unterhaltssachen Anwaltszwang herrscht. (Seit die Anwaltsministerin Zypries/SPD) dies 2008 eingeführt hat. Denk dran, wenn du Sonntag dein Kreuz machst.)
Ob du dein Kind kennst, siehst oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Bezahlen musst du das ganze natürlich auch. Und zwar außer den Gerichtskosten auch den gegnerischen Anwalt.