20-09-2013, 04:36
Hallo,
Eine neue Frage: wenn ich der Auskunftspflicht nachkomme und es dann trotzdem zu einem Gerichtsverfahren kommt, weil man sich nicht auf den KU einigen kann, muß ich dann auch den gegnerischen Anwalt bezahlen? Ich würde den KU, den ich bereit bin zu zahlen vorher titulieren lassen. Es wäre dann ja kein Auskuntsklage, sondern eine Unterhaltsklage.
Gruß
Eine neue Frage: wenn ich der Auskunftspflicht nachkomme und es dann trotzdem zu einem Gerichtsverfahren kommt, weil man sich nicht auf den KU einigen kann, muß ich dann auch den gegnerischen Anwalt bezahlen? Ich würde den KU, den ich bereit bin zu zahlen vorher titulieren lassen. Es wäre dann ja kein Auskuntsklage, sondern eine Unterhaltsklage.
Gruß