20-09-2013, 08:33
Hallo,
der Umgang ist schon länger (seit das Kind 3 Jahre alt ist) gerichtlich (Amtsgericht und OLG) durchgesetzt. Wie schon gesagt, das ist ein besonders krasser Fall von Umgangsvereitelung.
Ich würde wenigstens gerne den Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes bekommen, bevor ich die Verdienstnachweise herausgebe.
Es ist keine Frage von zahlen oder nicht, wie schon oben gesagt ich zahle bereits KU nach DT 6. Die KM hätte halt gerne mehr Geld.
Gruß
der Umgang ist schon länger (seit das Kind 3 Jahre alt ist) gerichtlich (Amtsgericht und OLG) durchgesetzt. Wie schon gesagt, das ist ein besonders krasser Fall von Umgangsvereitelung.
Ich würde wenigstens gerne den Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes bekommen, bevor ich die Verdienstnachweise herausgebe.
Es ist keine Frage von zahlen oder nicht, wie schon oben gesagt ich zahle bereits KU nach DT 6. Die KM hätte halt gerne mehr Geld.
Gruß