22-09-2013, 12:09
@ Daddy
Du bildest mit deiner Frau sozialrechtlich eine Bedarfsgemeinschaft. Das niedrige EK der Frau deckt ihren Bedarf nicht. Es wird erst ermittelt, was EUCH BEIDEN zusteht. Danach erfolgt die Berechnung des Kostenbeitrags. Aus diesem Grunde wird auch das EK der Ehefrau verlangt.
In der Kostenbeitragsverordnung wird geprüft wie viel Unterhaltsberechtigte du zu bedienen hast. Das sind mindestens 2, deine Frau und dein Kind.
Stell doch mal bitte das Schreiben des JA online. Vor allem sind die §§ wichtig, nach denen Auskunft und später Geldforderungen zu leisten sind.
Sonntägliche Grüße
Gekko
P.S. Heute schon gewählt
Du bildest mit deiner Frau sozialrechtlich eine Bedarfsgemeinschaft. Das niedrige EK der Frau deckt ihren Bedarf nicht. Es wird erst ermittelt, was EUCH BEIDEN zusteht. Danach erfolgt die Berechnung des Kostenbeitrags. Aus diesem Grunde wird auch das EK der Ehefrau verlangt.
In der Kostenbeitragsverordnung wird geprüft wie viel Unterhaltsberechtigte du zu bedienen hast. Das sind mindestens 2, deine Frau und dein Kind.
Stell doch mal bitte das Schreiben des JA online. Vor allem sind die §§ wichtig, nach denen Auskunft und später Geldforderungen zu leisten sind.
Sonntägliche Grüße
Gekko
P.S. Heute schon gewählt