22-09-2013, 15:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-09-2013, 15:48 von Antragsgegner.)
Moin,
so, die KM hat nun mit einem Ordnungsgeldantrag gegen mich wegen Verstoss gegen den gerichtlichen Umgangsvergleich (vööööllig haltlos, einfach nur dumm von ihr und der RAttin!) den offenen Krieg erklärt und kurz darauf mit einer EA auf EU/TU den Krieg auch begonnen.
Für mich gilt ab sofort: Keine Gespräche mehr, Umgang nur nach Gerichtsvergleich - Ende.
So. Nun ist der EA-Antrag sehr umfangreich von ihr beschrieben (sie armes Opfer - ich Schuld an Allem) und sie hat zu jedem Punkt wohl eine EV bei ihrer RAttin abgelegt (muss n echtes Bündel sein!). Nun werde ich natürlich mit Hilfe meines RA das alles probieren zu entkräften.
Sollte man da evtl. auch mal in Erwägung ziehen Antrag auf Prüfung nach §154 StGB zu stellen?
Was für Gefahren könnten mir drohen, außer das sie plötzlich mit nem 170er kommt (der auch völlig haltlos wäre...) [oder was anderes - also provokativ, damit sie ihren Unterhalt aufgrund eines Strafantrags verwirken könnte]
so, die KM hat nun mit einem Ordnungsgeldantrag gegen mich wegen Verstoss gegen den gerichtlichen Umgangsvergleich (vööööllig haltlos, einfach nur dumm von ihr und der RAttin!) den offenen Krieg erklärt und kurz darauf mit einer EA auf EU/TU den Krieg auch begonnen.
Für mich gilt ab sofort: Keine Gespräche mehr, Umgang nur nach Gerichtsvergleich - Ende.
So. Nun ist der EA-Antrag sehr umfangreich von ihr beschrieben (sie armes Opfer - ich Schuld an Allem) und sie hat zu jedem Punkt wohl eine EV bei ihrer RAttin abgelegt (muss n echtes Bündel sein!). Nun werde ich natürlich mit Hilfe meines RA das alles probieren zu entkräften.
Sollte man da evtl. auch mal in Erwägung ziehen Antrag auf Prüfung nach §154 StGB zu stellen?
Was für Gefahren könnten mir drohen, außer das sie plötzlich mit nem 170er kommt (der auch völlig haltlos wäre...) [oder was anderes - also provokativ, damit sie ihren Unterhalt aufgrund eines Strafantrags verwirken könnte]
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.