23-09-2013, 15:36
Die Stellungnahme des Jugendamtes bzgl. der OLG-Beschwerde wegen gemeinsamer elterlicher Sorge ist eingetroffen:
Sie machen es sich ebensoleicht wie das AG: Es gibt massiv Streit, deswegen ist die geS dem Kindeswohl abträglich. Kaum ein Wort über die Ursachen der Streitigkeiten (das Fehlverhalten der KM wird komplett unter den Teppich gekehrt; das JA gibt nur die Positionen wieder, ohne zu bewerten was sie für wahrheitsgemäß oder glaubwürdig halten). Mediation hält die JA-Mitarbeiterin für sinnlos, weil höchstwahrscheinlich ergebnislos.
Einziger Pluspunkt: Einen Auskunftsanspruch des KV bejaht sie ausdrücklich, aber das ist ja allenfalls ein Nebenschauplatz.
Sie machen es sich ebensoleicht wie das AG: Es gibt massiv Streit, deswegen ist die geS dem Kindeswohl abträglich. Kaum ein Wort über die Ursachen der Streitigkeiten (das Fehlverhalten der KM wird komplett unter den Teppich gekehrt; das JA gibt nur die Positionen wieder, ohne zu bewerten was sie für wahrheitsgemäß oder glaubwürdig halten). Mediation hält die JA-Mitarbeiterin für sinnlos, weil höchstwahrscheinlich ergebnislos.
Einziger Pluspunkt: Einen Auskunftsanspruch des KV bejaht sie ausdrücklich, aber das ist ja allenfalls ein Nebenschauplatz.