22-09-2008, 16:25
Wer keine Lust hat, sich das Papierchen reinzuziehen, hier die Forderungen von Juristin Prof. Dr. Nina Dethloff:
Brudermüller ist auch ganz witzig. Er plädiert sogar dafür, Betreuungsunterhalt als eine Art Kindesunterhalt anzusehen. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten. Auch bei ihm gilt: Länger, höher, weiter. Er will auch die gesamten Kosten für Fremdbetreuung dem unterhaltspflichten Elternteil auferlegen. Schon irre, diese Juristenlogik. Der Pflichtige soll die Nichbetreuung komplett zahlen....
Auch bei ihm gibts Umetikettierungen beim Ehegattenunterhalt, an dem natürlich festgehalten werden soll. Der "Nachteilsausgleich" soll stärker im Vordergrund stehen. Ebenso fordert er staatliche Eingriffe, Unterhalt, Ausgleiche für längere nichteheliche Partnerschaften.
Von BGH-Chefin Meo-Miau Hahne nichts Unerwartetes. Sie hat offenbar Proleme mit der selbstgeschaffenen Komplexität des Versorgungsausgleichs. Bekämpft wird das natürlich nicht durch ein "weniger", sondern immer durch ein "mehr".
Dombek, oh je. Ihre Sorge gilt zunächst mal den Anwaltshonoraren und der Frage "wie lässt sich mehr verdienen"? Die Eltern bringen nicht genug, vor allem wenn sie sich gemeinerweise mal nicht streiten, also soll der Staat was drauflegen, dafür erfindet sie eine "Vertragskostenhilfe" und möchte alle möglichen Verträge zwischen Partnern erzwingen, für die Gebühren fällig werden. Nicht schlecht, die Idee. Nicht erst nach der Ehe/Partnerschaft abkassieren, sondern schon vorher. Nachher natürlich auch noch, schliesslich muss der Staat so wie bisher auch immer die statthaften Vertragsinhalte in fröhlichem Reigen ändern, so dass sich nachher über den Vertrag trefflich prozessieren und kassieren lässt.
Beim Betreuungsunterhalt wendet sie sich gegen jede Vereinfachung. Klar, dabei verdient man ja zu wenig als Anwalt. Sie ist natürlich auch gegen jedwede Verwirkung des Betreuungsunterhalts. Lasst die Korken knallen, gezahlt werden muss immer.
Interessanterweise ahnt sie was, wenn sie zur Gleichschaltung von Ehe und Nichtehe kommentiert: "Dies widerspräche der Freiheit der Wahl der Lebensformen und würde auf keine Akzeptanz stoßen.". Aber hallo! Seit wann interessiert eine deutsche Juristin die "Akzeptanz" der Delinquenten? Aber auch sie möchte Schlupflöcher für Ausgleiche und Unterhalt zwischen Nichtehelichen und zwar über dem Umweg eines "Vertrauensschutzes". Neue Gesetze müssen natürlich her. Auch möchte sie alle noch bestehenden Vorteile einer Ehe streichen.
Das Juristenraumschiff - oder sollte man U-Boot sagen?- dringt wieder mal tief ein in die unendlichen Weiten der Unterhaltsansprüche, vor allem zwischen Leuten die nicht mal verheiratet sind. Ein Raum, der nur in Deutschland erschlossen ist, dem Leuchtstern des Unterhaltsdenkens in einer so unterhaltskalten Welt, die so gar nicht dem deutschen Wesen folgen mag. Unten, auf der profanen Ebene des Normalbürgers "Emil Mustermann" und "Mohammed Ützelgützel" bricht alles weg und wird noch schneller wegbrechen bzw. ersetzt durch Abschottung und Nichtanerkenntnis. Je schwerer und grösser das Maul und der Wasserkopf oben, desto schneller kippt das Ganze. Der stetige Kurs Richtung Maximalbelastung und Verwandlung immer neuer Gruppen in "Unterhaltspflichtige" und "Ausgleichspflichtige" wird den Druck erhöhen.
Übrigens: Kein Wort von §1626a BGB in all den langatmigen Papieren.
- Kein Unterschied mehr zwischen Heirat und Nichtheirat beim Betreuungsunterhalt. Es kommt nur auf das Zusammenleben an.
- Keine Dreijahresgrenze für Betreuungsunterhalt. Ein Altersphasenmodell soll wieder her. Vermutlich das Alte, also 15 Jahre lang zahlen.
- Keine Verwirkung von Betreuungsunterhalt. Nie. Immer zahlen. Auch bei neuer Heirat der Unterhaltsempfängerin. Verzicht von Betreuungsunterhalt soll generell ausgeschlossen sein.
- Ehegattenunterhalt: Ein paar neue Etiketten und neue Berechnungsmethoden, ansonsten wird daran festgehalten und erweitert. Verwirkungsgründe sollen wegfallen. Neuer Partner vorhanden? Trotzdem weiterzahlen, wenn der nicht genug Geld hat.
- Mehr Vorteile beim Zugewinnausgleich für den, der die Kinder hat.
- Versorgungsaugleich auch für kurze Ehen.
- Der Staat soll sich massiv in nichteheliche Partnerschaften einmischen und kontrollieren, ob irgendeiner der Partner irgendwo einen Nachteil erleidet. Wenn ja, ist dieser Nachteil mit allen möglichen Instrumenten, Regelungen, Rechnungen auszugleichen.
- Vermögensausgleich, Unterhaltsansprüche sollen als Normalfall für nichteheliche Partnerschaften eingeführt werden, wer das nicht will muss einen extra Vertrag darüber abschliessen.
- Generell mehr neue Rechnungen, Regelungen, mehr Komplexität, mehr staatliche Kontrolle, Eingriffe.
Brudermüller ist auch ganz witzig. Er plädiert sogar dafür, Betreuungsunterhalt als eine Art Kindesunterhalt anzusehen. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten. Auch bei ihm gilt: Länger, höher, weiter. Er will auch die gesamten Kosten für Fremdbetreuung dem unterhaltspflichten Elternteil auferlegen. Schon irre, diese Juristenlogik. Der Pflichtige soll die Nichbetreuung komplett zahlen....
Auch bei ihm gibts Umetikettierungen beim Ehegattenunterhalt, an dem natürlich festgehalten werden soll. Der "Nachteilsausgleich" soll stärker im Vordergrund stehen. Ebenso fordert er staatliche Eingriffe, Unterhalt, Ausgleiche für längere nichteheliche Partnerschaften.
Von BGH-Chefin Meo-Miau Hahne nichts Unerwartetes. Sie hat offenbar Proleme mit der selbstgeschaffenen Komplexität des Versorgungsausgleichs. Bekämpft wird das natürlich nicht durch ein "weniger", sondern immer durch ein "mehr".
Dombek, oh je. Ihre Sorge gilt zunächst mal den Anwaltshonoraren und der Frage "wie lässt sich mehr verdienen"? Die Eltern bringen nicht genug, vor allem wenn sie sich gemeinerweise mal nicht streiten, also soll der Staat was drauflegen, dafür erfindet sie eine "Vertragskostenhilfe" und möchte alle möglichen Verträge zwischen Partnern erzwingen, für die Gebühren fällig werden. Nicht schlecht, die Idee. Nicht erst nach der Ehe/Partnerschaft abkassieren, sondern schon vorher. Nachher natürlich auch noch, schliesslich muss der Staat so wie bisher auch immer die statthaften Vertragsinhalte in fröhlichem Reigen ändern, so dass sich nachher über den Vertrag trefflich prozessieren und kassieren lässt.
Beim Betreuungsunterhalt wendet sie sich gegen jede Vereinfachung. Klar, dabei verdient man ja zu wenig als Anwalt. Sie ist natürlich auch gegen jedwede Verwirkung des Betreuungsunterhalts. Lasst die Korken knallen, gezahlt werden muss immer.
Interessanterweise ahnt sie was, wenn sie zur Gleichschaltung von Ehe und Nichtehe kommentiert: "Dies widerspräche der Freiheit der Wahl der Lebensformen und würde auf keine Akzeptanz stoßen.". Aber hallo! Seit wann interessiert eine deutsche Juristin die "Akzeptanz" der Delinquenten? Aber auch sie möchte Schlupflöcher für Ausgleiche und Unterhalt zwischen Nichtehelichen und zwar über dem Umweg eines "Vertrauensschutzes". Neue Gesetze müssen natürlich her. Auch möchte sie alle noch bestehenden Vorteile einer Ehe streichen.
Das Juristenraumschiff - oder sollte man U-Boot sagen?- dringt wieder mal tief ein in die unendlichen Weiten der Unterhaltsansprüche, vor allem zwischen Leuten die nicht mal verheiratet sind. Ein Raum, der nur in Deutschland erschlossen ist, dem Leuchtstern des Unterhaltsdenkens in einer so unterhaltskalten Welt, die so gar nicht dem deutschen Wesen folgen mag. Unten, auf der profanen Ebene des Normalbürgers "Emil Mustermann" und "Mohammed Ützelgützel" bricht alles weg und wird noch schneller wegbrechen bzw. ersetzt durch Abschottung und Nichtanerkenntnis. Je schwerer und grösser das Maul und der Wasserkopf oben, desto schneller kippt das Ganze. Der stetige Kurs Richtung Maximalbelastung und Verwandlung immer neuer Gruppen in "Unterhaltspflichtige" und "Ausgleichspflichtige" wird den Druck erhöhen.
Übrigens: Kein Wort von §1626a BGB in all den langatmigen Papieren.