25-09-2013, 05:50
(24-09-2013, 21:17)Jessy schrieb: Ins Zivilrecht wollten wir sie auch mal ziehen, zwecks Schadenersatz für Fahrtkosten bei vereiteltem Umgang. Da braucht es aber einen Anwalt, und den können wir uns nicht leisten.Das kommt auf die Höhe des SchErsatz an. Gem. § 23 GVG müssten Eure Fahrtkosten den Wert von 5.000 € überschreiten um vor dem Landgericht verhandelt zu werden. Dort besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
Die paar Kröten für Eure Fahrtkosten können ohne Anwalt eingeklagt werden!
Die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche sind Dir noch in Erinnerung?