25-09-2013, 10:35
Auskunft muss der Vater geben, andernsfalls wird das Zwangsgeld bei ihm fällig und eingetrieben - auch per Pfändung
Die Schenkung gilt als Vermögen, die Erträge daraus als Einkommen. Es spielt keine Rolle, dass der Vater das Geld erst nach der Unterbringung erhalten hat.
Die Schenkung gilt als Vermögen, die Erträge daraus als Einkommen. Es spielt keine Rolle, dass der Vater das Geld erst nach der Unterbringung erhalten hat.