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Einkommensauskunft und Schenkung
#5
(25-09-2013, 10:43)IWAN schrieb: Guter Rat:
Das Geschenk verschwinden lassen und es als Verbraucht/verzockt zu deklarieren ist übrigens eine Straftat und wird bei Aufdeckung entsprechend geahndet.

Das wäre aber nur dann der Fall, wenn er einer Falschauskunft mahct, nicht wenn er sie gänzlich verweigert, denke ich...

Vermutlich würde eine solche Falschaussage schnell aufliegen, da der Vater ohne Job, nur von dem Vermögen leben könnte, wenn er kein Hartz-4 beantragt. Also würde man so gleich zu dem Schluss kommen, dass er das Geld noch hat.
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Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 03:41
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von p__ - 25-09-2013, 10:35
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