25-09-2013, 11:41
Wenn die Schenkung nirgends veramtlicht oder offiziell gemacht wurde, kann er das Geld zurückgeben (Fehlbuchung) oder an seinen Sohn weiterreichen - andernfalls hilft nur noch die Wahrheit und/oder verprassen. Man kann auch bei der Wahrheit bleiben und das Vermögen in schnellen Schritten liquidieren, was ungefähr dem Verprassen gleich kommt.
Zur Heimunterbringung:
Persönlich würde ich für eine zwangsweise Heimunterbringung keinen Cent bezahlen. Vielleicht sollten die Eltern versuchen etwas kooperativer an die Sache heranzugehen, um ihr Kind aus dem Heim zu bekommen. Warum ist das Kind ins Heim gekommen und nicht bei einem der Elternteile geblieben ?
Zur Heimunterbringung:
Persönlich würde ich für eine zwangsweise Heimunterbringung keinen Cent bezahlen. Vielleicht sollten die Eltern versuchen etwas kooperativer an die Sache heranzugehen, um ihr Kind aus dem Heim zu bekommen. Warum ist das Kind ins Heim gekommen und nicht bei einem der Elternteile geblieben ?
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