25-09-2013, 13:15
Die Antworten zu Frage 1 und 3 würden mich interessieren
Muss man selber melden wenn sich einkommensbedingt etwas zum "guten" verändert hat? Bin ja eher der Meinung muss man nicht, das Jugendamt kommt schnell genug selbst drauf. Spätestens wenn die Auskunftspflicht wieder fällig wird
Muss man selber melden wenn sich einkommensbedingt etwas zum "guten" verändert hat? Bin ja eher der Meinung muss man nicht, das Jugendamt kommt schnell genug selbst drauf. Spätestens wenn die Auskunftspflicht wieder fällig wird