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Einkommensauskunft und Schenkung
#9
Hallo Petrus,


Zitat:Warum - kostet doch nur zusätzlich Geld ?? Aber damit ist die Sache amtlich.


Der Schenkende tat das, damit der Vater das Geld auch auf seinem Konto haben kann, und nicht nur Bar unter dem Kissen. Aber auch damit er sich was leisten kann(Auto, Immobilie), sodass er einen Nachweis für das Geld hat und keine krummen Machenschaften unterstellt werden...


Zitat:Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen (so wie die DT). Aber die DT wird meiner Kenntnis nach dort nicht angewandt. Zwei Quellen dazu:
Wikipedia / Heimerziehung / Kosten
Verfasst am: 13.01.2010 aus einem anderen Forum

Die Tabelle habe ich schon gesehen, habe aber keinen Link dazu. Dort steht aber auch nichts davon, dass ein Beitrag aus Vermögen zu leisten ist. Das soll ja nach § 91-94 SGB VIII nur für volljährige Erwachsene gelten, die freiwillig untergebracht sind. Daher wundert sich der Vater schon, dass nach Vermögen gefragt wird, wenn doch nur Einkommen ausschlaggebend ist. Im Wiki-Link steht nur, dass der Elternteil, der Kindeergeld bezieht, mindestens in selbiger Höhe zu zahlen hat. Doch weder Mutter noch Vater erhalten Kindergeld oder sonstige Sozialleistungen für das Kind...

Zitat:Der Knackpunkt ist aber, dass das Kind evtl. ohne Notwendigkeit gegen den Willen der Eltern untergebracht wurde - in dem Fall muss man nichts zahlen.

So ist es eigentlich auch. Leider hat die KM ein Gutachten über sich erstellen lassen, das zu ihrem Nachteil ausfiel. Dann hiess es Erziehungsunfähigkeit und Kindeswohlgefährdung. Vater hat selbst versucht alleiniges Sorgerecht zu bekommen - ohne Erfolg. Das Ding ist mit Urteil und allem Drum und Dran zementiert worden.

(25-09-2013, 12:04)Mike schrieb: Was würde denn passieren, wenn der Vater bekannt gibt bzw. heraus kommt, dass er das Geld auf seinen Sohn übertragen hat? Macht er sich dann nach §170 strafbar? Was passiert dann mit dem Sohn? Wird die Schenkung angefochten bzw. muss er dann die Beiträge zahlen? Doch nicht etwa die vollen 2500€? Macht er sich dann wohlmöglich auch strafbar, wenn er nicht zahlt?

Zitat:Wenn er damit sich damit einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, macht er sich strafbar. Allerdings ist Unterhalt primär aus laufenden Einnahmen, wie Einkommen, Zinsen etc., zu leisten - Vermögen ist kein Einkommen, nur die Zinserträge daraus. Ob STGB 170 durch das Weiterverschenken geschenkten Geldes verletzt wird, entscheidet ein Richter. Aber man muss es ja nicht darauf ankommen lassen - manche haben einen aufwendigen Lebensstil oder eine plötzliche Krise, in der die Kosten stark ansteigen. Da können sich 70 kEUR schonmal in ein paar Monaten quasi auflösen.

Der Vater hat aber eben die Schenkung angenommen, damit er nicht wieder in die Bedürftigkeit/Hartz-4 fällt, womit er leichter unter Druck(Leiharbeit/1€-Job) gesetzt werden kann. Der 170 macht ihm dabei weniger Sorgen, als das sein Sohn das Geld zurückgeben oder gar selbst zahlungspflichtig und damit auch kriminalisierbar wird.
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Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 03:41
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von p__ - 25-09-2013, 10:35
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 11:05
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RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von p__ - 25-09-2013, 19:36
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