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Einkommensauskunft und Schenkung
#10
(25-09-2013, 13:55)Mike schrieb: Daher wundert sich der Vater schon, dass nach Vermögen gefragt wird, wenn doch nur Einkommen ausschlaggebend ist.

Nach dem Vermögen wird gefragt, damit man entsprechende Erträge (= Einkommen) daraus erfragen, vermuten, unterstellen kann.

Dein Sohn wird in keiner Weise selbst in die Unterhaltspflicht für dein anderes Kind kommen. Er wird allenfalls als Haushaltsmitglied berücksichtigt werden können.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 03:41
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von p__ - 25-09-2013, 10:35
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 11:05
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 09-10-2013, 15:58
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