25-09-2013, 14:40
(25-09-2013, 13:55)Mike schrieb: Daher wundert sich der Vater schon, dass nach Vermögen gefragt wird, wenn doch nur Einkommen ausschlaggebend ist.
Nach dem Vermögen wird gefragt, damit man entsprechende Erträge (= Einkommen) daraus erfragen, vermuten, unterstellen kann.
Dein Sohn wird in keiner Weise selbst in die Unterhaltspflicht für dein anderes Kind kommen. Er wird allenfalls als Haushaltsmitglied berücksichtigt werden können.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #