(25-09-2013, 15:47)Mike schrieb: ... weil er die Auskunft verweigert?Du bist auf dem falschen Dampfer - "einfach" verweigern nützt nix (ich weiß wovon ich rede) und ist hier auch keinerlei Beitrag zu einer Lösung.
Auskunft geben muss man über das, was man an dem Tag hat, wo man Auskunft gibt (bzw. bezogen zu dem Tag, wo man zur Auskunft aufgefordert wurde).
Ergo gehts nur darum: hatte man an dem Tag die Schenkung - oder nicht. Zur Anfechtung müßten sie erstmal davon wissen (dass man mal was hatte) , bzw. darlegen können, dass die Weitergabe nicht längst schon vor der Auskunftsforderung "im Gange" war. Die Weitergabe unter Verwandten in gerade Linie oder sonstwie verschwägerten ist immer problematisch (und strategisch zwecklos).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #