25-09-2013, 17:52
Zitat:Du bist auf dem falschen Dampfer - "einfach" verweigern nützt nix (ich weiß wovon ich rede) und ist hier auch keinerlei Beitrag zu einer Lösung.
Trifft dies auch dann zu, wenn man sich im Ausland befindet? Wird dann dort das Zwangsgeld bzw. Ersatzhaft vollstreckt?
Zitat:Auskunft geben muss man über das, was man an dem Tag hat, wo man Auskunft gibt (bzw. bezogen zu dem Tag, wo man zur Auskunft aufgefordert wurde).
Die Auskunft wurde ab einem bestimmten Tag, bis laufend verlangt - solange das Kind untergebracht ist.
Zitat:Zur Anfechtung müßten sie erstmal davon wissen (dass man mal was hatte) , bzw. darlegen können, dass die Weitergabe nicht längst schon vor der Auskunftsforderung "im Gange" war.
Wäre die Situation also anders, wenn man die Schenkung vor der Aufforderung vorgenommen hätte?
Zitat:Die Weitergabe unter Verwandten in gerade Linie oder sonstwie verschwägerten ist immer problematisch (und strategisch zwecklos).
Weil diese dann zum Gejagten und Schuldner werden?