25-09-2013, 18:05
Zitat:Im Ausland kann nicht vollstreckt werden.
Soll wohl tatsächlich für südländische EU-Staaten gelten, aber wie sieht es mit deutschsprachigen aus? Ausserhalb der EU denke ich, ist ohnehin nicht viel zu machen, da es ja dem Forum nach weder EU - noch Internationale Haftbefehle wegen Schulden oder §170 gibt. Allerdings soll es durchaus auch Abkommen zur Eintreiben von Unterhaltsschulden geben...
Zitat:Wenn man sich darauf verlässt, muss man lange und mit unbekanntem Aufenthalt im Ausland bleiben.
Ausser man ist in einem Land, möglichwerweise auch innerhalb der EU, wo nicht so leicht oder gar nicht vollstreckt werden kann(Spanien; Griechenland, Portugal, Irland, etc.), richtig?