25-09-2013, 19:36
Zwangsgelder sind kein Unterhalt. Deshalb ist das Verfahren einer Vollstreckung im Ausland sehr aufwendig, wird meistens nicht probiert. Um was soll es jetzt eigentlich gehen? Um
1. Angedrohtes Zwangsgeld?
2. Sozialrecht, Leistungen gemäss SGB an denen der Vater beteiligt werden soll?
3. Unterhaltsrecht, Kindesunterhalt an das Kind?
4. Strafrecht, Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung, also wegen Nr. 3? Wegen Nr. 1 und 2 gibt es keine Unterhaltspflichtverletzung.
1. Angedrohtes Zwangsgeld?
2. Sozialrecht, Leistungen gemäss SGB an denen der Vater beteiligt werden soll?
3. Unterhaltsrecht, Kindesunterhalt an das Kind?
4. Strafrecht, Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung, also wegen Nr. 3? Wegen Nr. 1 und 2 gibt es keine Unterhaltspflichtverletzung.