25-09-2013, 20:33
Interessant.
Zumindest das hier
Allein schon wegen des Wörtchens "muss".
Und sinnvoll ist es auch noch.
(Dass ich das mal über ein BGH-Urteil sagen würde...)
Zumindest das hier
(25-09-2013, 16:04)p schrieb: Bereits wenn der Betreuende mehr verdient, setzt der BGH die Düsseldorfer Tabelle ausser Kraft: "Daneben ist zugunsten eines wirtschaftlich besser gestellten betreuenden Elternteils zu bedenken, dass das minderjährige Kind faktisch auch dessen gehobene Lebensverhältnisse teilt; ein dadurch erzeugter zusätzlicher Barbedarf des Kindes muss von vornherein allein durch den betreuenden Elternteil befriedigt werden."müsste sich doch eigentlich auch über die Geschlechtergrenzen hinweg verwenden lassen.
Allein schon wegen des Wörtchens "muss".
Und sinnvoll ist es auch noch.
(Dass ich das mal über ein BGH-Urteil sagen würde...)